Elektronische Steuererklärung – Original Belege

 

Schon seit einiger Zeit ist die elektronische Steuererklärung in Deutschland der Standard. Durchgeführt wird sie über ElsterOnline. Die alten Formulare in Papierform sind damit entfallen. Der Papieraufwand und auch die Verwaltung soll mit der elektronischen Übertragung deutlich reduziert werden. Dennoch ist es erforderlich, dass einige Belege im Original aufbewahrt werden. Welche das sind, führen wir für die elektronische Steuererklärung nachfolgend auf. Grundsätzlich werden Nachweise immer nur auf Anfrage erforderlich. Unser Rat für die elektronische Steuererklärung: Bewahren Sie zunächst alle Belege im Original auf. Mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids. Sollten doch einmal Belege nachgefordert werden, sind diese griffbereit und ersparen ein mühsames Suchen. Belege müssen aber immer nur auf Nachweis eingereicht werden. Einige Steuerpflichte reichen dennoch immer wieder Beitragsbestätigungen oder Nachweise über Arbeitsmittel mit der elektronischen Steuererklärung zusätzlich ein. Erforderlich ist das aber in der Regel nicht. Dennoch gibt es auch hierbei Ausnahmen.

Elektronische Steuererklärung – Ausnahme bei den Nachweisen

Dennoch gibt es für die elektronische Steuererklärung Ausnahmen. Sollten außergewöhnliche oder erstmalige Umstände entstehen, die die Höhe der Steuer deutlich beeinflussen können, sollten diese unbedingt auch ohne Nachfragen miteingereicht werden. Wer arbeitsbedingt umziehen musste oder einen doppelten Haushalt führt, sollte eben jene Nachweise einreichen. Das gleiche gilt auch, wenn Sie einen Unfall mit dem Wagen auf oder vom Weg der Arbeitsstelle hatten. Die Kosten können Sie hierfür bei der Steuer geltend machen. Für die elektronische Steuererklärung sollten die Belege beigelegt werden.

Welche Belege sind gesetzlich vorgeschrieben

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Ausnahmen müssen für die elektronische Steuererklärung auch die Nachweise an beigelegt werden, die für den Mantelbogen vorgeschrieben sind.

Zum Beispiel
Spendenbescheinigungen
Nachweis über Behinderungen

Die elektronische Steuererklärung stößt zwar immer noch auf Widerstand, gewinnt aber immer mehr an Fahrt, wie das Magazin Medien-Revier berichtet. Problem für viele Unternehmen sei aber: Das nach Übersendung immer noch ein Ausdruck per Post notwendig sei, der unterschrieben werden muss. Zwar spart die elektronische Steuererklärung viel Zeit, ausgereift ist sie aber noch nicht. Die Bedienung ist zwar komfortabel, könnte aber für den Laien einfacher sein. Besonders ältere Personen haben weiterhin massive Probleme mit der elektronischen Steuererklärung.

Anlage N, G, S und L für die elektronische Steuererklärung

Belege für die obigen Anhänge müssen für die elektronische Steuererklärung beigelegt werden, soweit dieses nicht bereits durch den Arbeitgeber erfolgte (z.B. für Anlage N).

Technische Voraussetzungen für die elektronische Steuererklärung

Für die Nutzung von Elster Online sollte der PC bzw. der Laptop einige Punkte erfüllen können. Ein Internetanschluss sollte vorhanden sein. Hierbei reicht auch eine geringe Geschwindigkeit, da die elektronische Steuererklärung nicht anspruchsvoll ist. Zusätzlich muss Java aktiviert sein. Alternativ können Sie Elster Online auch ohne Java nutzen, wenn JavaScript im Browser aktiviert ist. Temporäre Cookies (Sitzungscookies) müssen ebenfalls zugelassen sein. Ist das nicht der Fall können Sie diesen Punkt in den Einstellungen bzw. Internetoptionen des jeweiligen Browsers verändern. Sollten Sie das erste Mal eine elektronische Steuererklärung über Elster Online verwenden, ist es hilfreich, die einzelnen Hilfe- und Einweisungsseiten zu beachten.

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