Handwerker ohne Steuern= Keine Rechte

Wickelt ein Handwerker seine Aufträge ohne Steuern ab, hat er keine Rechte. Der Vertrag ist damit rechtsunwirksam. Zahlt der Kunde in diesem Fall nicht, kann der Handwerker seinen Anspruch nicht vor Gericht durchsetzen. So urteilte erst kürzlich das Oberlandesgericht in Schleswig Holstein (Az. 1 U 24/13). Zwar müssen die Auftraggeber den Handwerker, arbeitet dieses Schwarz, generell nicht bezahlen. Allerdings riskieren die Kunden dabei selbst eine Anzeige wegen der Beihilfe zu einer Steuerstraftat. Gleichzeitig haben die Auftraggeber bei Mängeln keine Gewährleistungsansprüche.

 

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