Schweiz verabschiedet sich vom Bankgeheimnis
Die Schweiz muss dem immensen internationalen Druck nachgeben und gibt nun endgültig ihren Widerstand gegen ihr Vorhaben des gläsernen Bankkunden auf. Wie bekannt wurde, werden seitens der Schweizer Steuerbehörden in Zukunft sämtliche Bank-Details von Ausländern an die Finanzämter der jeweiligen Heimatländer gemeldet.
Singapur wie auch die Schweiz schlossen sich nun dem in Planung stehenden Austausch von Informationen betreffend ihrer Bankkunden zwischen den einzelnen Staaten an. Dabei geht es darum, das Bankgeheimnis nicht weiter für Steuerbetrug nutzen zu können. Am vergangenen Dienstag wurden in Paris von beiden Ländern die OECD-Standards unterschrieben. Aus diesen geht hervor, dass die erwirtschafteten Erlöse aus Finanzgeschäften, vorhandene Kontostände, Dividenden und Zinsen der steuerpflichtigen Person jedes Jahr an das Heimatland der betroffenen Person gemeldet werden müssen. Somit wird der Kampf gegen einen möglichen Steuerbetrug, der durch das bisherige Bankgeheimnis möglich war, in Angriff genommen. Dies geht aus einer Aussage des Steuerchefs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa – kurz OECD – Pascal Saint-Amans hervor.
Bankgeheimnis: Austausch erst ab 2017
Bis die technischen Möglichkeiten für einen derartigen Informationsaustausch geschaffen sind, vergehen jedoch noch einige Jahre. Es wird damit gerechnet, dass erstmalig im Jahre 2017 mit der Übermittlung entsprechender Daten begonnen werden kann. Bis dahin wird das Bankgeheimnis nach wie vor gewahrt bleiben.
Seitens der NZZ wird in diesem Vorgang nur das Ende vom Bankgeheimnis für die ausländischen Bürger innerhalb der Schweiz gesehen, allerdings nicht für die Schweizer selbst. Die Schweizer argumentieren damit, dass am Dienstag in Paris weder derartiges beschlossen noch unterzeichnet worden ist. Hierfür seien die OECD-Räte in den Monaten Juni und Juli zuständig. Im September sei geplant, entsprechende Manuals für die technische Durchführung bereitzustellen. Somit sei das Ende des Bankgeheimnisses in Sicht.
Für Schweizer Bankgeheimnis gewahrt
Dieser Äußerung musste sich Schneider-Ammann ebenfalls insgeheim anschließen, allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur gegenüber der AIA-Teilnehmerstaaten im bilateralen Verhältnis gelte. Im Landesinneren der Schweiz bleibe das Bankgeheimnis weiterhin gewahrt.
Fazit zum Vorgehen
Es bleibt abzuwarten, ob die Übermittlung wirklich Sinn macht. Wer mit dem Gedanken der Steuerhinterziehung spielt, nutzt dafür in der Regel keine privaten Bankkonten mehr, sondern bedient sich immer häufiger diverser Firmenmäntel. Und auf genau jene Möglichkeiten nimmt die neue Regelung keinen Bezug. Zugleich sei anzumerken, das die größten Steueroasen in den USA vorzufinden sind. Interesse daran, diese einzuschränken, scheint aber auch in Deutschland nicht zu bestehen.
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