Überweisung zurückholen
Bei den neuen IBAN Nummern kann es schnell einmal unbewusst zu einem Zahlendreher kommen. Wer dann mit der TAN die Überweisung bestätigt, entdeckt den Fehler meistens erst, wenn eine Mahnung kommt. Grundsätzlich gilt bei der IBAN Überweisung innert Europas, das der transferierte Geldbetrag entweder noch am gleichen oder spätestens am nächsten Banktag gebucht wird. Ist das nicht der Fall, liegt ein Fehler vor. Überweisungszeiten von 3 oder mehr Tagen gibt es mit der neuen IBAN Nummer nicht mehr. Ausnahme: Wenn Sie einen höheren Betrag von über 10.000 Euro angewiesen haben, kann dieser durch das Geldwäschegesetz unter Umständen einige Tage beim Empfänger zurückgehalten werden. Doch was passiert, wenn tatsächlich ein Zahlendreher für eine fehlerhafte Überweisung sorgte und das Geld nun auf einem fremden Konto gebucht wurde? Grundsätzlich müssen Sie keine Angst haben. Die Banken in Europa haben bereits vorsorglich einen Rückrufservice ins Leben gerufen. Allerdings entstehen bei der Nutzung Kosten und der Service gilt unter Vorbehalt.
Falsche Überweisung – So geht es
[Bild: Dennis Skley/Flickr.]Die Banken müssen sich nun an der sogenannten Kundenkennung orientieren. Damit entfällt die Pflicht auf Prüfung von Namen und Adressen als Abgleich mit den hinterlegten Kontodaten. Sollte es nun zu einem Fehler in der IBAN Nummer kommen, kann ein Rückrufservice in Anspruch genommen werden. Ein direkter Anspruch besteht aber grundsätzlich nicht. Die Problematik bei der IBAN: Die Bank kennt den Empfänger nicht mehr namentlich, nur noch die Kundenkennung. Eine Rückholung ist damit rechtlich nicht möglich. Zuständig ist dann eigentlich die Empfänger Bank.
Dennoch besteht die Möglichkeit, dass auch die Hausbank sofort handeln kann. Wer frühzeitig den Irrtum bemerkt, sollte umgehend mit seinem Kundenbetreuer in Kontakt treten. Ist die Überweisung noch nicht raus, kann diese sogar ganz gestoppt werden. Hat die Überweisung aber die Bank bereits verlassen, kann diese nicht mehr ohne Weiteres eingreifen. Eine Rückerstattung kann nicht mehr eingefordert werden. Viele Hausbanken helfen aber dennoch. Wie bereits gesagt, besteht allerdings darauf kein Anspruch. In der Regel nimmt die Hausbank dann mit der Empfängerbank Kontakt auf und regelt die falsche Buchung intern.
Service ist nicht kostenlos
Als Kunde sollten Sie hierbei aber generell mit zusätzlichen Kosten rechnen. Daher stellt sich zunächst die Frage, ob eine Rückholung der Überweisung überhaupt lohnt. Beträge unter 15 Euro, die versehentlich falsch überwiesen wurden, sollten nicht mehr näher behandelt werden. Hier ist es sinnvoll, den Betrag abzuschreiben. Die meisten Banken verlangen eine Rückholgebühr zwischen 15 bis zu 25 Euro.