Mietkaution in Raten zahlen
Die Mietkaution ist immer wieder ärgerlich. Belastet diese doch die neuen Mieter enorm. Bis die Mietkaution aus der alten Wohnung zurückgezahlt wird, vergehen oft Wochen. Diese Problematik kennt auch der Gesetzgeber. Daher darf die Mietkaution immer in 3 aufeinanderfolgenden Raten erbracht werden. Der Vermieter kann dieser Regelung nicht wiedersprechen.
In Raten zahlen
Ob der Vermieter es will oder nicht, die Kaution darf vom Mieter in 3 Raten gezahlt werden. Viele Vermieter versuchen in den Mietverträgen die Mietkaution gesondert als sofortige Zahlung auszuweisen (in einem Betrag). Diese Klausel ist jedoch unwirksam. Eine Ratenzahlung darf von keinem Vermieter ausgeschlossen werden (siehe Landgericht München, Az. 15 S 13179/00). Schließt der Vermieter die Ratenzahlung aus, hat der Mieter nach Auffassung des Gerichts überhaupt keine Kaution zu leisten. Denn die gesamte Klausel ist damit ungültig und entfällt. Allerdings gibt es neue Urteile, die ebenfalls bestätigen, dass eine Ratenzahlung erfolgen muss. Dabei wird die Klausel über die Kautionsabrede aber nicht in der Gesamtheit ungültig.
Schon das Gesetz sieht dieses ausdrücklich vor. Wer dazu in das BGB (§ 551 Abs. 2) blickt, findet die Regelung, dass Mieter eine Barsicherheit in drei gleichen Monatsraten einzahlen dürfen. Die erste Zahlung wird dabei mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Vermieter muss nicht darauf hinweisen
Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, den Mieter auf die Ratenzahlung hinzuweisen. Ein Grund, warum die Ratenzahlung heute immer noch so unbekannt ist.- Nicht nur für Mieter. Auch Vermieter kennen dieses Recht oft gar nicht.
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