Arbeitszimmer – Büromöbel absetzen

Das häusliche Arbeitszimmer bietet eine Vielfalt von steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten. Allerdings gibt es genau hier auch immer wieder große Differenzen mit dem Finanzamt. Besonders wenn es um neue Büromöbel für das Arbeitszimmer geht. In der Regel wird für das Büro zuhause deutlich mehr bei Möbeln und Co. ausgegeben, als für das Inventar in der Firma. Grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig sind die Kosten im Arbeitszimmer, wenn Sie dort den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Andernfalls ist die steuerliche Absetzbarkeit nur in eingeschränktem Umfang möglich. Arbeitnehmer können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten deklarieren. Hier sind bis zu 1.250 Euro pro Jahr möglich. Selbstständige hingegen setzen die Ausgaben als Betriebsausgaben ab. Eine private Nutzung des Arbeitszimmers –in geringem Umfang- ist dann möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllen. Die Einrichtung, also auch Möbel und Accessoires können Sie in diesem Fall als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben. Als Steuersparmodell für Arbeitnehmer hat das häusliche Arbeitszimmer aber mittlerweile ausgedient. Hier gilt vielfach ein Abzugsverbot.

Häusliches Arbeitszimmer – Möbel absetzen

Grundsätzlich müssen Möbel für das häusliche Arbeitszimmer abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Afa Tabelle zu tragen kommt, in der die einzelnen Abschreibungszeiten festgelegt sind. Allerdings besteht eine Alternative, sofern das Möbelstück mit Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro gekostet hat. In diesem Fall ist es möglich, die Kosten sofort abzusetzen. Bei einem höheren Preis müssen Sie jedoch die Kosten wieder gemäß Nutzungsdauer Afa über mehrere Jahre verteilen. Ganz wichtig sind für die sofortige steuerliche Geltendmachung entsprechende Nachweise. Einfache Quittungen aus dem Kaufhaus in Kassenzettelform reichen natürlich nicht aus. Die meisten Selbstständigen bestellen für ihr Home-Office mittlerweile direkt beim qualifizierten Büroversand – die Vorteile liegen nicht nur in einer schnellen Lieferung, sondern auch in der Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung, die problemlos für die Buchhaltung sowie steuerliche Abrechnung übernommen werden kann.

Arbeitszimmer – Voraussetzungen die erfüllt sein müssen

Das Arbeitszimmer muss ein externes Zimmer sein. Keine Nische oder eine abgetrennter Raum. Mittlerweile gibt es zwar Urteile, in denen unter Umständen auch eine Ecke als Arbeitszimmer geduldet werden kann,- in der Regel führt das aber zu Problemen. Der Raum muss der Funktionsweise eines Büros entsprechen, darf als weder ein Lager- noch Ausstellungsraum sein. Die Nutzung muss überwiegend beruflich erfolgen. Eine private Nutzung von 10 Prozent wird toleriert. Vorsicht sollte jedoch bei Luxusgegenständen herrschen. Darunter fallen Accessoires wie Statuen und zum Beispiel Kunstgegenstände (also auch teure Bilder). Diese Gegenstände können meistens nicht abgezogen werden.

Mehr zum häuslichen Arbeitszimmer und den Sparmöglichkeiten gibt es im 2. Teil.

Bild: Paul Mayne-Flickr.