Baukindergeld – Wer hätte Anspruch
2018 soll das Baukindergeld kommen. Bereits in einem vorherigen Artikel haben wir dazu berichtet, dabei ging es um die Auswirkungen vom Baukindergeld. Eigentlich ist es nur eine etwas abgeänderte Kopie der damaligen Eigenheimzulage, die 2005 endete. Im Ziel der Politik stehen vor allem junge Familien, die weniger als 75.000 Euro Jahreseinkommen verdienen. Die staatliche Förderung soll die Finanzierung für den Traum vom Eigenheim einfacher werden lassen.
Pro Kind wird es demnach einen Zuschuss von 1.200 Euro geben. Der Zuschuss für das Baukindergeld wird maximal 10 Jahre gewährt. Gleichzeitig gilt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro. Das sind die Eckpunkte, die bei der Einigung von CDU und SPD herauskamen. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung nach einem höheren Baukindergeld nicht durchsetzen. Am Ende soll es dann zu dem o. Kompromiss gekommen sein.
Baukindergeld soll entlasten
Ziel der Subvention ist eine Entlastung von jungen Familien, die so einen besseren Zugang zum Eigenheim erhalten sollen. Das Paket beinhaltet aber wesentlich mehr als nur das Baukindergeld. Die anderen Punkte werden aber ungerne an die Öffentlichkeit getragen. So geht es auch darum, dass nicht genutztes Bauland künftig höher besteuert werden könnte.
Es sieht zumindest danach aus, als ob das Baukindergeld nun kommen wird. Abhängig ist das aber davon, ob der Mitgliederentscheid bei der SPD zu einer Zustimmung zur neuen großen Koalition führen wird.
Im Koalitionsvertrag selbst steht das Baukindergeld bereits drin. Wann genau die Förderung aber tatsächlich kommen wird, ist damit noch nicht bekannt.
Ähnlichkeiten zu der Eigenheimzulagen
Die Eigenheimzulage konnte bis Ende 2005 beantragt werden. Seit Anfang 2016 wird sie nicht mehr gewährt. Mit der Eigenheimzulage konnte eine Förderung bis zu 8 Jahren erhalten werden. Diese betrug bis zu 800 Euro pro Kind. Vor dem 01.01.2004 lag die Förderung nur bei 767 Euro pro Kind. Des Weiteren gab es auch einen anteiligen Zuschuss, der sich aber nach der Höhe der Anschaffungskosten richtete.
Die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage besagten, dass die Immobilie selbst genutzt werden muss, die Mindestgröße lag bei 25 qm. Der Antragsteller musste bei der Eigenheimzulage ebenfalls nachweisen, dass er Anspruch auf Kindergeld hat. Viel dieses weg, wurde auch die Zulage gestrichen. Damals durfte das Bruttojahresgehalt bei maximal 170.000 (1 Kind) oder bei 200.000 Euro (2 Kinder) liegen. Bei mehr als 2 Kindern durfte die Grenze von 230.000 Euro Brutto nicht überschritten werden. Diese Grenzen galten damals nur für Verheiratete, nicht für Alleinerziehende (hier lagen die Grenzen niedriger). Eingeführt wurde die Eigenheimzulage im Jahre 1996. Bis dahin gab es das Baukindergeld.
Wirkung schon damals verpufft
Die damalige Eigenheimzulage zeigte aber keine positive Wirkung. Zu einem Anstieg beim Wohneigentum kam es nicht. Vielmehr wurde es von den Anspruchsberechtigten genutzt, die ohnehin einen Bau oder einen Kauf planten.
Wie die einzelnen Voraussetzungen nun beim neuen Baukindergeld aussehen werden, bleibt abzuwarten. Sollte es schlussendlich zu einer großen Koalition kommen, dürfte die neue Förderung schon recht bald beantragbar sein.
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