Das ändert sich 2014 – Teil 3

Weiter geht es mit unserer Folge „Das ändert sich 2014“. Noch sind wir nicht am Ende. Einige Punkte folgen noch. Ob es wieder so kurios wird wie mit dem Staubsauger? Warten wir es ab …

Hartz IV Regelsatz Anhebung
Mit Jahreswechsel erhöht sich die Grundsicherung und die Sozialhilfe. Monatlich erhält dann ein Erwachsener 391 Euro an Grundsicherung (vorher: 382 Euro). Die weiteren Regelsätze steigen anteilig. Kinder bis 14 Jahre erhalten so zum Beispiel 6 Euro monatlich mehr.

Prozesskostenhilferecht
Die Prozesskostenhilfe ist vor allem dann nützlich, wenn nur ein geringes Einkommen vorhanden ist. So können auch Familien mit nur geringen Mitteln ihr Recht einklagen. Allerdings müssen Anspruchnehmer 4 Jahre nach Ende des Verfahrens nun Auskunft geben, ob eine Besserung des Arbeitseinkommens eingetreten ist. Wird das unterlassen, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

1000 Euro Grenze für Zweitwohnung
Nun schlägt auch der Gesetzgeber bei der Zweitwohnung mit voller Härte zu. Bislang lag die Grenze bei der arbeitsbedingten Zweitwohnung bei 60 qm und der ortsüblichen Miete. Das jedoch entfällt nun. Stattdessen gilt ein Maximalbetrag von 1000 Euro für Miete, Nebenkosten und zum Beispiel der Garage. Alle Beträge darüber hinaus werden geprüft. Die Arbeitswohnung muss nach neuem Recht näher als die halbe Entfernung der ersten Wohnung zum Arbeitsplatz liegen.

Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer steigt wieder einmal. In Bremen und Niedersachsen von 4,5 auf 5 Prozent. In Berlin sogar auf 6 Prozent und in Schleswig-Holstein von 5 auf 6,5 Prozent.

Versicherungen Beitrag
Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze ab 2014 von 3.937,50 auf 4.050 Euro im Monat angehoben. Ein Einkommen über 4.050 Euro bleibt steuerfrei. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2014 bei 53.550 Euro.

Rentenbeitragsbemessungsgrenze
Ab 2014 steigt die monatliche Grenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 5.950 Euro (vorher 5.800 Eur.).

Steuerlicher Grundfreibetrag/Kinderfreibetrag
Wer weniger als 8.354 Euro verdient, muss keine Steuern bezahlen. Der Eingangssteuersatz beträgt weiterhin 14 Prozent.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 4.440 Euro/Jahr (vorher: 4.368 Eur.).

Mindestlohn
Der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche soll im Westen auf 8,50 Euro steigen und im Osten auf 7,68 Euro. Mit Jahreswechsel bekommen alle Zeitarbeiter diesen Aufschlag ausbezahlt.

SEPA Zahlung
Mit dem 01. Februar gelten endlich die SPEA-Zahlungen. Die herkömmlichen Kontonummern entfallen. Stattdessen gilt die IBAN und bis 2016 noch übergangsweise die BIC. Erst danach ist die IBAN alleine gültig. Der Vorteil: Zahlungen mit IBAN werden am gleichen Tag noch gebucht und sind beim Empfänger auf dem Konto. Auch die Kosten fallen.

Weiter geht es mit Teil 4 …

 

Bild: JörgBrinckheger / pixelio.de