Lebensversicherung – Was Verbraucher nun beachten müssen
Seit vielen Monaten sind die Lebensversicherungen in den Medien ständig präsent. Das geringe Zinsniveau macht den Gesellschaften und den Verbrauchern seit einigen Jahren deutlich zu schaffen. Nun will die Regierung erneut massiv eingreifen und die Bewertungsreserven ändern. Das hat nicht nur für die Anbieter der Lebensversicherungen enorme Auswirkungen, sondern vor allem für die Verbraucher. Mit der Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung den Lebensversicherungen helfen. Nach der geplanten Gesetzesänderung sollen Kunden, die eine Police kündigen oder deren Verträge auslaufen, dann nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden.
Lebensversicherung – Das Problem aus verschiedenen Sichten
Zunächst einmal hierzu ein Blick darauf, was überhaupt unter Bewertungsreserven zu verstehen ist. Diese entstehen dann, wenn die im Bestand der Lebensversicherung befindlichen Wertpapiere einen höheren Wert haben, als der Buch- bzw. Anschaffungswert. Allerdings besteht dieser Wert nur auf dem Papier und könnte erst durch einen Verkauf erzielt werden. Die Gesetzesänderung hat dabei vor allem festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Anleihen) im Fokus. Grund: Diese machen den Großteil der Anlagen der Lebensversicherungen aus. So haben zum Beispiel die Zinsveränderungen in den letzten Jahren zu massiven Bewertungsreserven geführt. Seit bereits dem Jahr 2008 müssen dabei die Anbieter der Lebensversicherungen den ausscheidenden Kunden zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Dabei entstand bereits im letzten Jahr eine zusätzliche Auszahlung von über 3 Milliarden Euro. Schon seit Jahren argumentieren daher die Gesellschaften, dass dieses Prinzip vor allem unfair gegenüber den anderen Versicherten ist. So wären viele Lebensversicherungen gezwungen gewesen, gut verzinste Papiere frühzeitig zu verkaufen, um die Forderungen decken zu können.
Mit jeder Ausschüttung leidet die Ertragskraft der Kapitalanlagen. Das wiederrum wirke sich auch auf die Überschussbeteiligung der Versicherten aus. Während die Lebensversicherungen diese Praxis stark kritisieren, loben die Verbraucherzentralen die seit 2008 geltende Regelung. Laut deren Ansicht wird damit ein Interessenausgleich geschaffen.
Lebensversicherung – Was bedeutet das für den Verbraucher
Betroffen sind mit der Neuregelung vor allem Kunden mit einer klassischen Lebensversicherung, die kapitalbildend ist. Dazu gehören auch Rentenversicherungen. Direkte Auswirkungen sind dann besonders bei den Verträgen zu spüren, die in der kommenden Zeit auslaufen werden. Aktuell sind die Bewertungsreserven der Lebensversicherungen besonders hoch. Grund dafür sind die niedrigen Zinsen. Ändern kann sich das aber, wenn diese in der Zukunft wieder steigen.
Während Kunden, deren Verträge in der nächsten Zeit ausliefen deutlich schlechter gestellt werden würden, profitieren vor allem Policen Inhaber mit noch langen Laufzeiten. Damit würden künftig die Kapitalanlagen der Gesellschaften nicht mehr so stark belastet. Das wiederrum würde keine vorzeitige Veräußerung von zinsstarken Papieren zufolge haben. Vor allem kleinere Gesellschaften leiden in den letzten Jahren massiv darunter. Immerhin haben viele Lebensversicherungsgesellschaften Ihren Kunden hohen Zinsgarantien (bis zu 4 Prozent) in Aussicht gestellt. Durch die niedrigen Zinsen auf dem Markt fällt es nun jedoch schwer, diese Versprechen zu erfüllen.
Lebensversicherung – Sinnvoll die Verträge jetzt zu kündigen?
Eine Frage, die von vielen Versicherten in den letzten Tagen immer wieder diskutiert wird. Leider lässt sich eine pauschale Antwort nicht so leicht finden. Es gibt durchaus zahlreiche Fälle, in denen es sich lohnt, die bestehende Lebensversicherung zu kündigen. Dabei muss die Lebensversicherung jedoch abgewägt werden. Immerhin entgehen dem Kunden die Schlussüberschüsse. Grundsätzlich sollte daher zunächst eine Analyse der Lebensversicherung stattfinden.-
- Wie viel Geld erhält der Kunde bei einer Kündigung der Lebensversicherung?
- Und wie hoch sind die Bewertungsreserven?
Unsicher ist aber vor allem der Faktor, was bei der Lebensversicherung herauskommen würde, wenn der Vertrag bis zum Ende bestehen bleibt. Immerhin können die künftigen Marktsituationen nicht vorausgesehen werden. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist auch, wann die Neuregelung in Kraft treten wird. Fällt dazu noch eine Entscheidung im März, könnten ohnehin die bestehenden Verträge in der Lebensversicherung nicht mehr zu den alten Bedingungen gekündigt werden. Die meisten Verträge könnten frühestens zum Monatsende gekündigt werden.
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