Mein Gartenhaus

Ob Heimkino, Bar, Fitnessstudio oder Büro – ein Gartenzimmer ist vielseitig einsetzbar. Aber eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird, lautet: Kann man in einem Gartenzimmer schlafen? Unsere Gartenzimmerspezialisten erklären Ihnen alles, was Sie über den Bau eines Gartenzimmers als Übernachtungsmöglichkeit wissen müssen.

Wenn Sie planen, Ihr Gartenzimmer zum Wohnen oder Schlafen zu nutzen, gilt es nicht mehr nur als Nebengebäude, sondern als Wohnung oder eigenständige Wohneinheit. Unter Umständen kann eine Baugenehmigung erforderlich sein, näheres dazu können Sie mit der zuständigen Behörde am Wohnort abklären.

Wie groß darf das Gartenhaus sein

Ein Gartenhaus sollte schon eine gute Größe besitzen, um sich wohl fühlen zu können. Das setzt natürlich voraus, dass der Garten ebenfalls ausreichend Stellfläche bietet. Genehmigungsfrei sind Gartenhäuser, die eine bestimmte Grundfläche nicht überschreiten. Die Fläche ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. In Sachsen zum Beispiel dürfen es maximal 10m² sein. In Schleswig-Holstein sind es schon bis zu 30m². Rheinland-Pfalz bis zu 50m². So können auch Gartenhäuser mit Schlafboden 24qm genehmigungsfrei erstellt werden.


Darf man eigentlich im Gartenhaus übernachten?

Hierbei kommt es auf mehrere Punkte an. Die Chancen stehen aber gut. Befindet sich das Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück, darf darin beliebig oft übernachtet werden. Es gibt also keine Probleme. Anders sieht das jedoch aus, wenn sich das Gartenhaus in einer der Kleingartenanlagen befindet. Hier gilt das sogenannte Bundeskleingartengesetz. Denn der Pachtgarten ist kein Eigentum, sondern öffentliches Grün, das rein zu gärtnerischen Nutzung verpachtet wird.

Die Lauben sollen nur einfach ausgestattet sein, Luxus ist hier fehl am Platz. Dennoch gibt es ein Schlupfloch. So erlaubt die Erholungsnutzung auch das gelegentliche Übernachten, ebenso ist ein Urlaub in der Kleingartenanlage kein Problem. Genaueres sollte aber zuvor in den Regeln der jeweiligen Kleingartenanlage nachgeschaut werden. Ein wenig kommt es dabei auch auf die Nachbarn an, die vielleicht sehr genau hinsehen, wann und wie lange übernachtet wird …

Standort beachten

Auch der Standort darf nicht einfach frei gewählt werden. In Sachsen zum Beispiel greifen die jeweiligen Grünordnungen und andere Gesetze massiv in das Eigentum ein. Sachsen bevormundet seine Bürger in dieser Hinsicht. Andere Bundesländer zeigen sich deutlich freizügiger. Generell muss aber immer das Augenmerkmal auf die Grenzbebauung gelegt werden. Hier sind gewisse Mindestabstände vorgeschrieben, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Auch ein kurzes Gespräche mit dem Nachbar sollte erfolgen, damit es nicht später zu Meinungsverschiedenheiten über den Standort des Gartenhauses kommt.

Angenehmer Nebeneffekt

Wer ein Gartenhaus bestellt, dass auch räumlich einige Möglichkeiten bietet, erhöht damit nicht nur das eigenen Wohlgefühl, sondern auch den Grundstückswert!