Ratgeber Reiserücktrittsversicherung
Eine bereits gebuchte Reise kurz vor Antritt aus unvorhergesehenen Gründen, wie Krankheit oder Unfall, zu stornieren, kann teuer werden. Eine Reiserücktrittsversicherung hilft hier und ist vor allem bei langen, teuren Reisen und solchen mit Kindern zu empfehlen.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Wichtig zu wissen ist, dass die Reiserücktrittsversicherung nur bei wichtigen, unvorhergesehenen Gründen für den Nicht-Antritt der Reise die vom Veranstalter geforderten Stornogebühren zahlt. Solche Gründe sind beispielsweise schwere Krankheit, Tod und Unfall – auch von engen Angehörigen -, Schwangerschaft und Schaden am Eigentum. Ebenfalls haftet die Reiserücktrittsversicherung bei Jobverlust, Prüfungswiederholungen im Studium, oder Gerichtsverhandlungen. In jedem Fall ist im Vorhinein zu klären, was die Reiserücktrittsversicherung alles abdeckt.
Welche Reiserücktrittsversicherung ist die richtige?
Reiserücktrittsversicherungen sind entweder für eine einzelne Reise buchbar, oder als Jahresvertrag für alle Reisen, die innerhalb dieses Jahres unternommen werden. Der Beitrag variiert nach dem Preis der Reise und der Laufzeit der Versicherung. Grundsätzlich ist ein Vollschutz ohne Selbstbeteiligung besser als eine Basisabsicherung und wenn eine Reiseabbruchversicherung enthalten ist, wird auch die Stornierung aus unvorhergesehenen Gründen nach Antritt der Reise abgedeckt. Auch bei Reiserücktrittsversicherung ist das Vergleichen von Angeboten A und O, um den idealen Versicherungsschutz für die Reise zu finden.
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