Rauchwarnmelder in Immobilien

Der Rauchwarnmelder ist umstritten. In vielen Bundesländern aber mittlerweile zur Pflicht geworden. Doch wer muss den Rauchwarnmelder einbauen und wer kontrolliert das eigentlich. Wir haben einmal recherchiert, welche Immobilien betroffen sind und was tatsächlich beachtet werden muss. Die Bundesländer sind in Deutschland für die Bauordnung zuständig. Hierrunter erfolgt auch die Festlegung, ob ein Rauchwarnmelder bei den Immobilien nachzurüsten ist. Grundsätzlich ist in allen Bundesländern der Eigentümer der Immobilie zuständig. Eine Ausnahme bildet allerdings das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Der Einbau und die Wartung kann der Eigentümer jedoch als Modernisierungsmaßnahme auf die Kaltmiete (11 Prozent / Jahr) umlegen.

Rauchwarnmelder in Immobilien ohne Kontrolle

Eine Kontrolle ist für die Nachrüstung in den einzelnen Bundesländern nicht vorgesehen. Viel mehr setzen die Behörden auf die Einsicht der Bewohner und Eigentümer. Die jedoch kritisieren die Pflicht heftig und bezweifeln die Sinnmäßigkeit. Auch wenn keine Kontrolle durch die Behörden erfolgt, sollten Immobilen Eigentümer der Pflicht unbedingt nachkommen, besonders dann, wenn es sich um Mietwohnungen handelt. Sollte nach einem Brand festgestellt werden, dass der Einbau nicht erfolgte, kann es schnell zu einem Strafverfahren kommen. In der Regel lässt sich der Einbau über den Schlüsseldienst kurzfristig organisieren. Die Kosten sind gering und am Ende kann eine professionelle Auftragserledigung nachgewiesen werden.

Neubauten

Während bei bestehenden Immobilien keine Kontrolle erfolgt, ist bei Neubauten das Bauamt für die Abnahme zuständig. Das geschieht in der Regel über den zuständigen Architekten oder den Bauleiter der beauftragen Baufirma.

Einbau über den Schlüsseldienst

Wie bereits angesprochen, kann der Einbau der Rauchwarnmelder über den Schlüsseldienst erfolgen. Dieser ist entsprechend versiert und kann die Installation in kurzer Zeit abwickeln. Häufig ist das sogar die günstigste Alternative. Der Schlüsseldienst kann Immobilienbesitzer ebenfalls über geeignete Zusatzmaßnahmen beraten und so ein Gesamtkonzept erarbeiten. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Mieter, sondern Feuer so schnell wie möglich zu erkennen, um den Schaden an der Immobilie gering zu halten.

Die Wartung

Neben dem Einbau der Rauchwarnmelder ist allerdings auch die Wartung zu beachten. Die meisten Bundesländer haben dazu nur eine ungenaue Formulierung in die Bauordnung aufgenommen. In der Regel besagt diese zumeist, das der Besitzer für die Betriebsbereitschaft verantwortlich ist.- Es sei denn, die Eigentümer haben diese Aufgabe übernommen. Damit sind zunächst die Mieter für die Wartung und die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Fast alle Bundesländer

In beinahe allen Bundesländern besteht die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder. Nur 3 Bundesländer haben sich dagegen entschieden. Hierzu zählen Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Hinweise zum Einbau

Es gibt übrigens keine Pflicht, das ein Schlüsseldienst oder eine anderer Handwerker den Einbau übernehmen muss. Praktisch könnte das auch der Vermieter oder Mieter. Wir raten jedoch unbedingt dazu, einen Betrieb zu beauftragen. Damit haben Sie automatisch den Nachweis, dass der Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist und eine Betriebsbereitschaft gewährleitet wurde. Im Falle eines Brandes kann dieser Nachweis Gold wert sein.

Bildquellenangabe: Petra Bork / pixelio.de