Vorsicht bei Schrottimmobilien

Aufgrund des anhaltenden Zinstiefstandes bleiben neue Objekte nie lange auf dem Immobilienmarkt. Wer clever sein Geld anlegen und für das Alter vorsorgen möchte entscheidet sich häufig für den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses. Eine Finanzierung des Eigenheims ist jedoch ein jahrzehntelanges Projekt. Deshalb sollten gerade unerfahrene Käufer in Ihrer Immobilienauswahl Vorsicht walten lassen, denn es warten ebenfalls so manche Schrottimmobilien in dunklen Nischen auf sie. Wichtig ist, sich bei der Auswahl niemals unter Zeitdruck setzen zu lassen. Worauf sollten Käufer achten? Wie kann man sich vor Schrottimmobilien schützen? Hier einige Tipps und Tricks.

Nur mit der Ruhe

In erster Linie braucht es zu einem Kauf ein geeignetes Objekt. Das ist für einen langfristigen Immobilienkauf von entscheidender Bedeutung. Dennoch stehen Interessenten dabei vor einer schwierigen Aufgabe. Der Markt ist groß und gleichzeitig sehr undurchsichtig .Die Meisten kaufen ein Haus ja nur einmal im Leben. Unerfahrene geraten da schnell an die falschen Makler. Makler oder dritte Vertriebsorganisationen, die Schrottimmobilien zu einem überteuerten Preis anbieten und den potenziellen Käufer mit einem zu kleinen Zeitfenster in die Enge treiben wollen. Das gelingt meist mit Aussagen wie: „Es interessieren sich noch andere Kunden für das Objekt!“

Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist

Jedem Kunden wird allerdings eine gewisse Zeit für die Entscheidung eingeräumt. Das ist Pflicht. Scheinheilige Angebote, die dieses Zeitfenster missachten, sollten keines Blickes mehr gewürdigt werden. Sie bekommen also die Zeit, alle Fragen ausreichend zu klären. Wenden Sie sich auch an den Notar. Dieser hat zwar keinen Einfluss auf das Kaufergebnis, dennoch steht dieser Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Sie ausreichend Zeit und Ruhe für die Abschließung des Geschäftes bekommen. Der Notar ist zudem berechtigt, die Zwei-Wochen-Frist zu starten und beurkundet den Kaufvertrag erst, nachdem der Kunde die nötige Zeit zum Durchlesen des Vertragsentwurfes und für seine Entscheidung bekommen hat.

Zusammenarbeit zwischen Käufer und Notar

Im Endeffekt braucht es nur diese zwei Parteien, um das wirkliche Geschäft abzuschließen. Dass der Verkäufer oder der Makler den Vertragsentwurf zusendet, reicht somit nicht aus. Der Interessent erhält von dem Notar die nötige Zeit das Angebot und das Objekt zu prüfen. Dabei kann auch ein Architekt zu Rate gezogen werden. Um die rechtlichen Fragen kümmert sich der Notar. Behalten Sie diese Aspekte im Blick, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie eine Schrottimmobilie angedreht bekommen. Sollten Sie sich allerdings in Zeitnot befinden, können Sie mit dem Notar nach einer entsprechenden Lösung suchen.

 

Bildquellenangabe: Rüdiger Fresemann  / pixelio.de