Immobilienbewertung – Wichtige Punkte

Wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden soll, ist eine Immobilienbewertung oft ein wichtiger Punkt für die Preisfestlegung. Insbesondere dann, wenn der Verkauf aufgrund Erbstreitigkeiten oder einer Scheidung erfolgen muss. Nur durch eine Immobilienbewertung lässt sich der eigentliche Wert bestimmen. Die Wertermittlung erfolgt dabei durch versierte Sachverständige, die unterschiedliche Formen der Wertermittlungsverfahren anwenden. Dabei spielen zu gleich die unterschiedlichsten Punkte ein Ansatz für die Immobilienbewertung.

Immobilienbewertung – Wichtige Faktoren

Für die Immobilienbewertung ist zunächst einmal die Lage entscheidend. Die Lage eines Hause beeinflusst den Wert am meisten. Zentrale Kernpunkte dabei sind:

  • Nähe zur Stadt
  • Infrastruktur
  • Anbindung an den Verkehr

Zusätzlich wird zur Immobilienbewertung zwischen der Mikro- und Makrolage unterschieden. Die Makrolage definiert dabei die Stadt bzw. Region. Die Mikrolage die Nachbarschaft und die Umgebung sowie die vorhandene Verkehrsanbindung.

Immobilienbewertung – Das Haus

Nach der Lage kommt in der Immobilienbewertung das Haus. Hierbei sind verschiedene Kernpunkte relevant.

Zu einem die Größe, das Raumangebot, die Nutzungsmöglichkeit und das Baujahr. Und natürlich auch der Erhaltungszustand. Umso größer die Räume geschnitten sind, desto besser fällt die Immobilienbewertung aus. Das Baujahr ist weniger entscheidend. Viel mehr erfolgt der Fokus auf den Erhaltungszustand. In der Regel erfolgt bei einer Immobilienbewertung pro Jahr an Alter eine Entwertung von 0,5 – 1 Prozent. Eine Renovierung vor dem Verkauf kann den Wert der Immobilie also deutlich erhöhen. Allerdings zählt nicht nur der innere Zustand, sondern auch der Zustand der Bausubstanz und die damit zusammenhängende Energieeffizienz.

Das Angebot und die Nachfrage

Schlussendlich bildet Angebot und Nachfrage eine weitere Komponente bei einer Immobilienbewertung. Je beliebter eine Stadt oder Region ist und umso knapper das Angebot, desto höher fällt die Bewertung aus.

Die Wertermittlung

Die Immobilienbewertung richtet sich nach der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungs- Verordnung). Sie wurde erstmals im Jahre 1961 festgelegt und 2010 novelliert. Mit der Novellierung wurden bei der Immobilienbewertung nicht nur erstmals auch die Situationslage in Ostdeutschland bewertet, sondern auch der demografische Wandel. Haus und Grundstück dürfen nur von einem qualifizierten Sachverständigen bewertet werden. Unterschieden wird bei der Immobilienbewertung zwischen einem Vergleichswertverfahren (hierbei werden Vergleichsobjekte herangezogen), einem Ertragswertverfahren (Wert des Gebäudes wird getrennt vom Bodenwert ermittelt) und dem Sachwertverfahren (Baulicher Wert, Einrichtungen, getrennt vom Bodenwert).

Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de