Wie sicher ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist mittlerweile fast allen Bürgern geläufig. Sie besteht in ganz Europa und soll die privaten Einlagen vor der Insolvenz einer Bank bzw. eines anderes Geldinstituts schützen. Seit 2011 gilt in der Europäischen Union eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro. Das bedeutet, dass Ihr privates Guthaben bei einem Geldinstitut bis zu 100.000 Euro durch die Einlagensicherung abgesichert ist. Alle in der EU zugelassenen Banken sind Zwangsmitglied der Entschädigungseinrichtung. Das bedeutet: Das private Guthaben bis 100.000 Euro im Fall einer Insolvenz der Bank gesichert sind. In Deutschland soll eine Entschädigung binnen 20 – 30 Tagen erfolgen. Vor 2011 gab es recht unterschiedliche Maximalgrenzen. So galt in Deutschland zum Beispiel bei der Einlagensicherung bis 2009 eine maximale Grenze von 20.000 Euro, bis zu 2010 waren es 50.000 Euro und mit der Vereinheitlichung in der EU zu 2011 waren es dann 100.000 Euro.
Einlagensicherung und die EU
Die Einlagensicherung gilt in der ganzen EU und soll die gleichen Bedingungen aufweisen. So sind alle Banken, die einen Sitz in der EU haben und dort auch gemeldet sind, zwangsweise Mitglied im Einlagensicherungsfonds sein. Die Auszahlung in einem Entschädigungsfall soll ab 2016 nur noch 7 Werktage betragen. Ein recht ambitioniertes Ziel. Bislang beträgt die Frist 20 Werktage, wobei auch diese Fristsetzung als relativ kurz bemessen gilt. Zusätzlich wurde die generelle Anspruchsfrist für eine Entschädigung von 5 auf 10 Jahre gesetzt. In dieser Zeit kann rückwirkend die Einlagensicherung in Anspruch genommen werden.
Nur für Private
Grundsätzlich sei anzumerken, dass die Einlagensicherung nur für private Guthaben gilt. Nicht jedoch für Firmen und Vereine. Sowohl das angelegte Geld als auch die bereits erfolgten Zinszahlungen sind bis zur maximalen Obergrenze des Einlagensicherungsfonds abgesichert!
Gemeinschaftskonten
Grundsätzlich gilt die Obergrenze von 100.000 Euro pro Konto. Eine Ausnahme sind aber Gemeinschaftskonten. Bei nachweislich 2 Inhabern ist dieses Konto bis zu 200.000 Euro abgesichert.
Wie wird die Einlagensicherung finanziert
Die Einlagensicherung wird über die Zwangsmitgliedschaft finanziert. Hierbei berechnet der Einlagensicherungsfond eine jährliche Umlage. Sollte das Vermögen des Fonds jedoch nicht ausreichend sein, um die Entschädigung zu gewährleisten, sind die Mitglieder zum Nachschuss verpflichtet.
Achtung Sonderfall
Dennoch gibt es bei der Einlagensicherung einige Sonderfälle. So unterliegen Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht der Einlagensicherung. Diese Institute sichern sich über einen eigenen Fonds ab, der immer wieder kritisiert wird. Die Volks- und Raiffeisenbanken verfahren ähnlich. Gerät ein Mitglied in Schieflage, erfolgt die Unterstützung durch die anderen Mitglieder. Es gibt jedoch immer wieder Firmen, die ohne Banklizenz versuchen, Anleger zu ködern. Diese Gesellschaften sind jedoch nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert. Hier würde ein Totalverlust drohen.
Banklizenz
Jede Bank und jedes Geldinstitut in der Europa gehören zur Einlagensicherung, sofern die Gesellschaft ordnungsgemäß in der EU gemeldet ist und über eine Banklizenz verfügt. Vorsicht gilt auch bei Niederlassungen. So verfügen einige Niederlassungen großer Banken selbst über keine Banklizenzen. Ein Beispiel dafür ist die ABN Amro Bank und die zugehörige Niederlassung Moneyou. Haben Sie bei beiden Geld angelegt, muss das Guthaben zusammengerechnet werden und wird gesamthaft nur bis zur besagten Obergrenze von 100.000 Euro bei einer Zahlungsunfähigkeit ersetzt. Anders ist das jedoch, wenn die Niederlassung einer Bank eine eigene Banklizenz besitzt. So zum Beispiel bei der Postbank, die augenblicklich noch zur Deutschen Bank gehört. Beide besitzen eine eigene Banklizenz.
Wie sicher ist die Einlagensicherung
Grundsätzlich hängt die Sicherheit der Einlagensicherung immer von der Stabilität und wirtschaftlichen Lage eines Landes an. Das Beispiel Griechenland ist hierfür ein gutes Beispiel. Die Einlagensicherung hat dort faktisch keinen Wert mehr. Da fast alle Banken bei einem Bankrott des Landes betroffen wären, wäre im Einlagensicherungsfonds kein Geld mehr vorhanden.
Das Fatale: Grundsätzlich sind die einzelnen EU-Länder für die Einlagensicherung verantwortlich. Ab 2016 kommt es zu einer kleinen Änderung, in der international agierende Banken, die unter Aufsicht der EZB stehen, über den Abwicklungsfonds SRM (Single Resolution Mechanism) abgewickelt werden. Kleinere Geldhäuser werden aber weiterhin nur national abgewickelt. Ist die wirtschaftliche Lage eines Landes bedrohlich, kann auch der Einlagensicherungsfonds davon betroffen sein und somit wertlos werden.
Fazit
Anleger und Sparer sollten sich immer über die wirtschaftliche Situation eines Landes auf dem Laufenden halten und bei Problemen frühzeitig handeln, um das Gesparte absichern.
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