BGH kippt Gebühr bei Verbraucher Kredite

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Eine gute Nachricht kam dieser Tage vom BGH (Bundesgerichtshof). Nach dem neuen Richterspruch dürfen Banken keine Bearbeitungsgebühren mehr für einen Verbraucherkredit verlangen. Bislang war das gängige Praxis. Die Klausel in den Kreditverträgen wird damit ungültig. Aber nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Verträge. Dadurch könnten viele Bankkunden auf eine Rückzahlung hoffen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht für Betroffene bis hin zu Altverträgen, die ab Januar 2011 geschlossen wurden. Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit sind generell unzulässig. Entgelte dafür müssten nicht akzeptiert werden. Die Begründung ist einfach wie einleuchtend. Die Banken und sonstige Finanzierungsinstitute würden die Kreditanträge aus eigenem Interesse bearbeiten. Einzig Zinsen dürften bei einem Verbraucherkredit erhoben werden. Viele Banken fürchten nun hohe Rückzahlungsforderungen. Immerhin seinen zahlreiche Bundesbürger von diesem Urteil betroffen. Mehr als zehntausend Banken dürften betroffen sein. Noch bis zum Urteil wurden fast alle Verbraucherkredite mit einer Bearbeitungsgebühr versehen. Häufig lag diese zwischen 1 – 4 Prozent. Dabei ist die Spannbreite noch nicht erreicht. So sehen Experten unter anderem auch andere Verträge im Fokus. Wer beispielsweise einen direkten Kreditvertrag für den Kauf eines Autos hat, musste ebenfalls fast immer eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Über Baudarlehen und Kredite für Gründer wurde indes nicht entschieden. Eine Klärung dürfte aber auch hier in kommender Zeit erfolgen.

Verbraucher Kredite und die Folgen

Ob es dadurch wirklich zu einer Ersparnis für Verbraucher kommt bleibt fraglich. Immerhin entstehen bei einem Verbraucher Kredit tatsächlich für viele Banken Kosten im Vorfeld. In vielen Fällen wird die Abfrage zur Bonität und zum Risiko über ein externes Büro selbstständig durchgeführt. Es wird erwartet, dass diese Kosten durch höhere Zinsen wieder ausgeglichen werden. Insbesondere müssten die Rückforderungsbeträge auch dadurch wieder gedeckt werden. Alleine die Postbank soll so bei den Verbraucher Krediten mehr als 200.000 Euro zusätzlich verbucht haben. Schon seit langer Zeit besteht diesbezüglich eine Klagewelle. Alleine beim BGH sein über 100 Revisionen noch anhängig. Die Ombudsleute der Banken würden aktuell mehr als 3000 solcher Anträge für die Verbraucher Kredite bearbeiten. Im Großteil geht es dabei aber nur um geringe Bearbeitungssumme. Meistens deutlich unter 100 Euro. Dennoch summieren sich die kleinen Beiträge für einige Banken zu gewaltigen Rückzahlungssummen. In einem bekannt gewordenen Fall, hatte die Postbank für einen 40.000 Euro Verbraucher Kredit eine Bearbeitungsgebühr von immerhin 1.200 Euro verlangt. Doch wie viele Banken tatsächlich dabei kassiert haben, ist nicht klar. Hilfreich kann aber ein Blick auf das Gesamtvolumen der Verbraucher Kredite im Jahr sein. So beliefen sich diese in den Jahren 2010 – 2013 auf fast 200 Millionen jährlich. Das dürfte genügend Potenzial für hohe Rückforderungen bieten. Stiftung Warentest bietet bereits erste Musterbriefe für die Rückforderung an. Für die Banken kann es aber noch schlimmer kommen. Unter Umständen könnte sogar die Verjährungsfrist auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden.