Das ändert sich 2014
Auch das Jahr 2014 wird viele Änderungen für uns parat haben. Wir haben die wichtigsten Änderungen dafür in einer kurzen mehrteiligen Reihe einmal zusammengestellt. Zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen treten ab 2014 in Kraft. Internet-User und Autofahrer sollten dabei besonders aufpassen.
Mehrwertsteuer bei Silbermünzen
Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich Mehrwertsteuer bei Silbermünzen von 7 auf 19 Prozent. Das betrifft sowohl Anlage- als auch Sammlermünzen gleichermaßen. Allerdings ist das kein Vorhaben der Bundesregierung. Die Erhöhung geschieht auf Vorgabe der EU, die Mehrwertsteuer zu harmonisieren. Silberbarren selbst sind davon nicht betroffen, diese haben heute schon den vollen Satz.
Punkte in Flensburg
Mal wieder wurde lange gegrübelt. Irgendetwas musste ja mal wieder geändert werden. Nun fallen die klassischen Punkte von 1 – 7 weg. Dafür gibt es nun nach der Schwere des Verstoßes nur noch 1 – 3 Punkte.
- Ein Punkt zum Beispiel für einen schweren Verstoß (Telefonieren beim Fahren oder unzulässiges Parken in einer Feuerwehrzufahrt).
- Zwei Punkte für besonders schwere Verstöße (Rote Ampeln)
- Drei Punkte für Straftaten (Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht)
Ach was war das Leben als Autofahrer noch vor 10 Jahren schön …
Wohn-Riester verbessert sich
Bislang konnten Wohn-Riester-Sparer das Guthaben für den Bau oder den Kauf der eigenen vier Wände nutzen. Allerdings war dieses in der Regel nur mit Beginn der Auszahlungsphase möglich. Mit dem 1. Jan. 2014 kann das Guthaben nun jederzeit verwendet werden. Auch um die Schulden der eigenen Immobilie zu tilgen. Dabei kann das Kapital teilweise oder ganz entnommen werden. Sofern die staatliche Förderung weiterhin erhalten bleiben soll, müssen bei einer Entnahme mindestens 3000 Euro im Vertrag entbleiben.
Verbraucherinsolvenz wird verkürzt
Ab dem 01. Juli 2014 verkürzen sich die Zeiten in der Verbraucherinsolvenz. Liegen allerdings im EU-Durchschnitt immer noch sehr hoch. Die Hürden für das verkürzte Verfahren sind aber sehr hoch, sodass es sich eher lohnt, im Ausland eine Insolvenz durchführen zu lassen. Immerhin 35 Prozent der Gläubigerforderung sowie die Kosten des Verfahrens müssen beglichen werden. Dann kann die Zeit von 7 auf 3 Jahre gekürzt werden. Die meisten Schuldner werden diese Hürden, die von fast allen Experten als unsinnig bezeichnet sind, nicht erfüllen können.
Weiter geht es mit dem 2. Teil …
Bild: JörgBrinckheger / pixelio.de