Denkmalgeschützte Immobilien gut für die Steuer?
Noch immer gelten denkmalgeschützte Immobilien als ein gängiges und vor allem legales Steuersparmodell. Hier fällt vor allem der Blick auf Ostdeutschland. Die Denkmalförderung ist seit vielen Jahrzehnten das beste Sparmodell um die eigene Steuerlast zu reduzieren. Immerhin sind bis zu 100 Prozent der Ausgaben abzugsfähig. Der Staat fördert den Erhalt der denkmalgeschützten Immobilien mit der Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA). Eigenheimbesitzer aber auch Investoren können damit die hohen Sanierungskosten einfach steuerlich geltend machen. Werden die denkmalgeschützten Immobilien selbst bewohnt, können bis zu 90 Prozent in einem Zeitraum von 10 Jahren über die Einkommensteuer abgesetzt werden.
Beispiel Private Nutzung:
Die Sanierungskosten können jedes Jahr zu 9 % 10 Jahre lang auf das zu versteuernde Einkommen abgesetzt werden. Betragen die Kosten 100.000 Euro, verringert sich die Steuerlast jedes Jahr um 9.000 Euro.
Denkmalgeschützte Immobilien: Ein besseres Steuersparmodell gibt es nicht! [Bild: Jörg Kantel/Flickr.]Investoren, die denkmalgeschützte Immobilien für die Fremdvermietung erwerben, können über 12 Jahre sogar 100 Prozent geltend machen. Experten empfehlen daher weiterhin verstärkt die Anlage in denkmalgeschützte Immobilien. Die größte Auswahl bietet sich dabei in den neuen Bundesländern. Städte wie Leipzig, Halle, Ost-Berlin und Dresden weisen auch heute noch viele sanierungsbedürftige Häuser auf. Wer ein wenig Idealismus mitbringt und seine Einkommenssteuer deutlich reduzieren möchte, findet schnell das passende Objekt. Denkmalgeschützte Immobilien sind praktisch die einzig stattlich geförderten Kapitalanlagen, die wirklich lohnen, sagen Experten.
Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien
- Hohe Steuerabschreibung bis zu 100 Prozent
- Inflationsschutz
- Schaffung der eigenen vier Wände mit hohen Steuergeschenken
- Wertbeständigkeit
Zinsen sind niedrig wie nie zuvor
Die Zinsen sind in Deutschland so niedrig wie nie zuvor. Experten sagen sogar voraus, dass sich an dem Zinsniveau bis 2017 kaum etwas ändern wird. Das hat mehrere Vorteile für denkmalgeschützte Immobilien. Dank der niedrigen Zinsen kann günstig finanziert werden. Zum anderen gibt es derzeit faktisch kaum bessere Anlagen, mit einer besserer Rendite (langfristig).
Denkmalgeschützte Immobilien – Wichtige Punkte
In der Regel ist es kein Problem, die Ausgaben für denkmalgeschützte Immobilien abzusetzen. Doch wer bestimmte Sachen vergisst, verspielt hierbei schnell seinen Steuervorteil. Neben der baurechtlichen Genehmigung ist vor alle die steuerrechtliche Vorabbescheinigung wichtig. Dieser Antrag muss vor dem Sanierungsbeginn gestellt werden. Nachträglich darf eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Und ohne Bescheinigung gibt es keinen Steuervorteil.
Aber auch der Denkmalstatus darf nicht angetastet werden. Die Richtlinien müssen bei der Sanierung genau am Objekt eingehalten werden. Wer bei den denkmalgeschützten Immobilien stattdessen aber Plastik- statt Holzfenster einsetzt, kann diese Kosten ebenfalls nicht geltend machen. Grobe Eingriffe gefährden sogar den Steuerbonus komplett. Hingegen sind Zu- oder Anbauten im Garten bedenkenlos. Beachtet werden sollte auch, dass denkmalgeschützte Immobilien unter Umständen eine höhere Liquidität voraussetzen, da die Steuerrückzahlung erst später beantragt werden kann.
Öffentliche Förderung
Zudem gibt es in vielen Gemeinden für denkmalgeschützte Immobilien spezielle Fördertöpfe, die durchaus ebenfalls interessant sein können. Zwar wird eine Doppelförderung ausgeschlossen, dennoch sollten alle möglichen Vorteile genutzt werden.