Macht die GEZ Klage Sinn?
Immer wieder gab und gibt es Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der GEZ Gebühr. Seit bereits 2013 gibt es die neue Gebührenordnung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Hierbei gilt: Jeder Bürger (Haushalt) muss eine Rundfunkgebühr bezahlen. Dabei ist es unwichtig, ob im Haushalt ein rundfunkfähiges Gerät verfügbar ist oder nicht. Diese Änderung, die es zuvor nicht gab, führte und führt zu zahlreichen Klagen. Viele Experten sehen daher in der GEZ eine reine Steuer, die sogleich pauschal erhoben wird. Allerdings stellt sich dennoch die Frage, wie erfolgreich eine solche Klage überhaupt sein kann.
GEZ- Beitragspflicht
[Bild: Achim Rosenhagen/Flickr.]Vor der Klage ist die Frage, wer überhaupt beitragspflichtig ist ein wichtiger Punkt. Mit Einführung der neuen Beitragsordnung in der GEZ ist praktisch jeder Haushalt beitragspflichtig. Sobald Sie also eine Wohnung beziehen, müssen Sie auch den Beitrag entrichten. Die GEZ geht immer davon aus, dass ein rundfunkfähiges Gerät in der Wohnung zur Verfügung steht.
Die Daten erhält die Gebührenstelle auf 2 Arten. Entweder durch die freiwillige Anmeldung bei der GEZ direkt oder durch den Datenabgleich beim Einwohnermeldeamt. Melden Sie dort einen neuen Wohnort an oder nehmen eine Ummeldung vor, gehen die Daten auch an die GEZ. Der Beitragsservice meldet sich dann in aller Regel in nur kurzer Zeit. Die letzten Klagewellen haben gezeigt, dass eine Klage gegen die GEZ meistens nicht sinnvoll ist. So ist mittlerweile klar, dass die Schreiben vom Beitragsservice juristisch unbedenklich sind. Vor allem deshalb, da der GEZ nicht mit einer rechtsfähigen Institution gleichgestellt werden kann. Im praktischen heißt das: Die GEZ bittet Sie um eine Zahlung. Zu beachten ist aber: Kommen die Zahlungen verspätet, summieren sich die anfallenden Gebühren und es können auch Mahngebühren erhoben werden.
Beitragsbescheid bindend
Rechtlich bindend ist erst der Beitragsbescheid. Hierbei ist ein Widerspruch möglich, der schriftlich eingelegt werden kann. Die Gründe müssen dafür genannt werden. Der Widerspruch als solches ist jedoch noch keine Klage! In der Regel wird der Widerspruch aber abgelehnt. Mit dem Ablehnungsbescheid werden die Gebühren weiter erhoben. Gegen diesen Bescheid können Sie nun eine GEZ Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Noch immer laufen hunderte von Klagen. Sowohl von privaten Haushalten als auch von Unternehmen, die besonders unter der Last der neuen Gebühren zu leiden haben. Es sollte aber nicht vergessen werden, das bei jeder Klage auch Kosten anfallen, die Sie bei Nichterfolg tragen müssen.