Mehr Verbraucherschutz durch die EU

Im Bereich der Immobilienfinanzierung möchte die EU nun einen besseren Verbraucherschutz durchsetzen. Und zwar konkret bei den Möglichkeiten auf eine vorzeitige Rückzahlung. In der Regel sehen es die Banken bislang nicht gerne, wenn ein Kunde seinen Kredit früher zurückzahlt. Schlussendlich führt das zu Verlusten aufseiten der Bank. Vielfach bestehen sogar Strafzahlungen bei einer vorzeitigen Rückzahlung. Aber auch auf andere, ungerechte Klauseln hat es die EU abgesehen. Eine entsprechende Richtlinie zur Stärkung wurde bereits Anfang November verabschiedet. Die neuen Standards sollen vermutlich ab April 2015 gelten. Die Vorlage muss nur noch vom Rat, in dem alle 28 EU-Staaten vertreten sind, abgesegnet werden.

Risiken sind zu benennen

So müssen die Banken bereits vor Abschluss auf alle Risiken hinweisen. Das betrifft auch die spätere Zins- und Tilgungslast und die Gesamtkosten des Darlehens. Dabei sollen Verbraucher künftig in der gesamten EU die Wahl zwischen einem variablen oder einem (wie in Deutschland üblich) langfristigen Festzinssatz haben. Grundsätzlich sollen Kreditinstitute die vorzeitige Rückzahlung von Krediten nicht mehr blockieren. Allerdings sollen die Entschädigungszahlungen an die Bank bei einer frühzeitigen Rückzahlung nur eingeschränkt werden. Keinesfalls verboten. Somit bleibt die Geschäftspraktik nach wie vor ein gutes Geschäft für die Banken.

Mehr Kontrolle

Eines fällt jedoch auf. Jede neue Reform und Richtlinien beinhalten insbesondere mehr Kontrolle. Ob das wirklich Sinn macht ist zu bezweifeln. Sicherlich hört es sich im ersten Moment gut an, wenn die EU bekannt gibt, Anbieter von Baukrediten mehr zu überwachen. In der Regel hat dieses Mehr an Kontrolle aber zumeist den Verbraucher getroffen. Aber andernfalls gilt hier mittlerweile, dass wir als Bürger gar nicht mehr gläserner werden können …

 

 

Bild: Jorma Bork  / pixelio.de