Schlichterstelle für Reisende
In den letzten Jahren wurden immer mehr Kunden durch Bahn oder Airline verärgert. Besonders groß war der Ärger bei der Bahn. Im Winter funktionierte kaum etwas und auch im Sommer waren Verspätungen an der Tagesordnung. Ganz zu schweigen vom Ausfall der Klimaanlagen. Vielfach führte das zu langen Diskussionen zwischen Unternehmen und Kunden. In der Regel zogen aber bislang die Verbraucher den kürzeren. Das soll sich nun ändern. Eine neue Schlichtungsstelle soll künftig im Beschwerdefall zwischen beiden vermitteln. Fluggäste haben zudem sogar einen gesetzlichen Anspruch.
Schlichtungsstelle für Reisende
Die Schlichtungsstelle soll für alle Arten von Reisen gelten. Vom Fernbus, der Bahn bis hin zum Flugverkehr. Der Anspruch ist seit dem 01. November dieses Jahres gültig. Die Schlichtungsstelle SÖP ist privatrechtlich organisiert. Allerdings bleibt es jedem Unternehmen bislang selbst überlassen, sich auf die Schlichtungsstelle einzulassen. Nur für den Flugverkehr ist dieses Pflicht. Da stellt sich natürlich abseits des Flugverkehrs, wofür eine Schlichtungsstelle eingerichtet wurde, wenn diese letztlich für die anderen nicht verpflichtend ist.
Die Mitgliederliste, also die Unternehmen, die mit der SÖP zusammenarbeiten, können im Internet unter der Seite soep-online.de eingesehen werden. Bevor die Schlichterstelle jedoch eingreift, muss sich der Verbraucher zunächst mit dem betreffenden Unternehmen auseinandersetzen. Ist es dort nicht zu gewünschten Ergebnis gekommen oder hat sich die Firma seit 8 Wochen nicht gemeldet, kann die SÖP eingeschaltet werden. Am einfachsten funktioniert das über das Meldeformular auf der Internetseite. Das nun folgende Schlichtungsverfahren wird direkt von den Unternehmen finanziert.
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de