Befinden Sie sich in der Lage, dass Ihnen Ihre Schulden über den Kopf wachsen und können Sie diese nicht mehr bezahlen, so bleibt letztlich die Sachpfändung nicht aus. Mit dieser unternimmt der Gläubiger den Versuch, seine offenen Forderungen zu tilgen. Aber was genau wird unter einer Sachpfändung verstanden? Welche Gegenstände können gepfändet und vom Gerichtsvollzieher eingezogen werden?
Sachpfändung – Was genau ist das eigentlich?
Neben der Gehalts- und Vermögenspfändung existiert auch noch die Sachpfändung. Hierbei geht es darum, dass bestimmte Gegenstände aus Ihrem Haushalt und privaten Eigentum gepfändet werden können, womit Sie die Forderungen eines Gläubigers ausgleichen können. Vor der Umsetzung einer Sachpfändung muss die Durchführung derselben durch den Gerichtsvollzieher bei Gericht beantragt werden. Daran anschließend wird dieser dem Schuldner einen Besuch abstatten. Im Verlaufe dieses Besuchs wird geklärt, ob in dessen Privatbesitz pfändbare Gegenstände existieren oder nicht.
Insofern pfändbare Gegenstände aufgefunden werden, werden diese von Seiten des Gerichtsvollziehers mit einem Siegel beklebt. Es kann aber auch sein, dass dieser bereits kleinere Dinge wie Bargeld oder Schmuckstücke unmittelbar mitnimmt. Gehäuft kommt es zur Pfändung von Fahrzeugen und Antiquitäten. Aber es gibt auch eine Vielzahl an Gegenständen, die nicht gepfändet werden können. So dürfen Sie unter anderem auch Ihren PC oder Ihnen Pkw behalten, sofern Sie diesen dringend zur Ausübung Ihres Berufes benötigen.
Was nicht pfändbar ist
Zu den Dingen, die ansonsten nicht pfändbar sind, zählen sämtliche Gegenstände für Ihren täglichen Bedarf sowie eine normale Wohnungseinrichtung, Kleidungsstücke sowie Haushaltsgeräte. Dahingegend gelten DVD-Player, Videokamera und weitere Gegenstände, die Sie beim Gläubiger nicht abzahlen konnten, als Luxus und dürfen gepfändet werden. Geräte, die zwar nicht zwingend notwendig für die Lebenshaltung sind, allerdings auch bereits sehr alt und somit nicht mehr wert sind, werden in aller Regel auch nicht mehr gepfändet.
Sämtliche Gegenstände, welche sind zum Zeitpunkt der geplanten Pfändung in der Wohnung der verschuldeten Person befinden, werden als sein Eigentum gerechnet. Somit dürfen diese Gegenstände sämtlich gepfändet werden. Insofern zum Beispiel ein Mitbewohner der Eigentümer eines oder mehrerer sich in Ihrer Wohnung befindlichen Gegenstände ist, muss dies durch Rechnungen nachgewiesen werden. Nur auf diese Art können diese Dinge vor einer Pfändung geschützt werden.
[Bild: Kornelia Haslbeck/Flickr.]