Steuer beim Immobilienverkauf
Der Kauf einer Immobilie ist ein normaler Vorgang. Immobilien werden als Anlage auch immer attraktiver. Denn ihr Wert steigt an. Sollte der Wert nach einiger Zeit auf einen lukrativen Wert hin angestiegen sein, bietet sich ein Immobilienverkauf an. Auf solch einen Verkauf warten nicht weniger Besitzer von Wohneigentum. Trotz der zunächst investierten Nebenkosten für den Notar, die Grundsteuer und den Grundbucheintrag, verspricht ein Immobilienverkauf einen hohen Ertrag.
Der Staat will mit beteiligt werden
Sobald sich ein Käufer für eine Immobilie dieser Art findet, lockt zunächst mutmaßlich ein Gewinn. Allerdings hat der Staat nun mithilfe der Spekulationssteuer für sich einen weiteren Gewinn vorgesehen. Der Staat verdient also nicht nur an der Grundsteuer und am Grundbucheintrag, beziehungsweise an der Vermögenssteuer für die Vermögenswerte, sondern nun auch für die Spekulationssteuer. Diese Spekulationssteuer verhindert letztendlich, dass ein Verkäufer einen lukrativen Gewinn erzielt. Es müssen Abstriche gemacht werden.
Immobilienverkauf – Wartezeit 10 Jahre
Glücklicherweise kann eine Spekulationssteuer aber trotzdem legal umgangen werden. Mit einer gewissen Einschränkung ist dies möglich. Hierfür wurde eine Spekulationsfrist eingeführt. Natürlich darf ein Haus oder eine Wohnung auch wieder verkauft werden. Hierfür fällt jedoch eine Wartezeit von 10 Jahren an. Ein Immobilienverkauf ist dann auch ohne die Spekulationssteuer möglich.
Ein Immobilienverkauf mit Gewinn
Die Spekulationssteuer sorgt glücklicherweise dafür, dass Spekulanten nicht einfach so die Immobilienwerte als Investition verwenden. Der Handel mit Gebäuden soll nicht einfach so zu einer möglichen Anlage werden und ständige Verkäufe die Preise möglicherweise in die Höhe schnellen lassen. Die Spekulationssteuer hat sicherlich den Sinn, dass die Preise auf dem Markt sich ein wenig langsamer Entwickeln. Eine Immobilie kann über den Zeitraum von 10 Jahren immerhin vermietet werden, sodass der Kauf der Immobilie nicht zu einem Verlust führt. Immobilien sollen durch stände Verkäufe auch nicht langfristig leer stehen. Ein möglicher Leerstand kann hiermit eingedämmt werden.
Weitere Ausnahmen für die Spekulationssteuer
Wird eine Immobilie nach dem Kauf selbst genutzt und nicht vermietet, dann könnte sie auch im Zeitraum von 10 Jahren verkauft werden. Ein Immobilienverkauf von Selbstnutzern ist meist ohne eine Steuer möglich. Die Immobilie kann aber trotzdem für einen gewissen Zeitraum vermietet sein und dann für zwei Jahre im eigenen Besitz sein, bevor sie verkauft wird. Erlaubt wäre es aber nicht, dass Immobilien als Eigentum gesammelt und genutzt werden und alle im eigenen Besitz verkauft werden. Nicht möglich ist es außerdem, dass eine Immobilie zuerst selbst genutzt und dann vermietet wird, ohne eine Versteuerung.
Weitere Konditionen rund um den Immobilienverkauf
Eine Spekulationssteuer fällt auch in einem weiteren Zusammenhang an. Es könnte ebenfalls die Konstellation auftreten, dass die Immobilie nur teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt ist. Auch in diesem Fall fällt zumindest eine kleinere Spekulationssteuer an. Am besten warten Verkäufer, bis ihre Immobilie nach 10 Jahren verkauft werden kann.
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