Unternehmer – Leasingsonderzahlung – Steuern sparen

Das Steuerrecht ist komplex und besteht fast nur aus Ausnahmen. Daher ist es für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler häufig schwierig, die Rechtslage zu durchschauen und eventuelle Steuerersparnisse zu realisieren. Sparen kann man aber zum Beispiel mit Hilfe von Leasingsonderzahlungen, die unter Umständen das zu versteuernde Einkommen in voller Höhe reduzieren können. Doch was sind Leasing Sonderzahlungen und wie macht man sie geltend?

Was ist Leasing Sonderzahlung?

Beim Leasing eines Wagens fallen meist nicht nur die laufenden Raten als Kosten an, sondern auch hohe Leasingsonderzahlungen. Sie senken die monatlichen Raten, da sie mit dem Gesamtwert verrechnet werden und hängen in ihrer Höhe von der Bonität und von der ausgewählten Leasingvariante ab. Die Leasingsonderzahlung wird für gewöhnlich zu Vertragsbeginn geleistet und vor allem bei unsicherem Wertverlauf oder hohen zu erwartenden anderen Risiken vertraglich fixiert. Sowohl der Leasing-Nehmer als auch der Leasing-Geber müssen dieser vertraglichen Festlegung der Leasingsonderzahlungen zustimmen. Auch weitere Vereinbarungen werden im Leasingvertrag festgehalten, wie beispielsweise die Höhe der Raten, die Laufzeit, das Übergabedatum, oder die Höhe des Restwerts.

Leasing Sonderzahlungen Steuern?

Da die Leasing Sonderzahlung meist recht hoch ausfällt, lohnt es sich, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen und direkt nach der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe zu deklarieren. Leasing Sonderzahlungen werden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und im weiteren Verlauf linear und verteilt auf die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags aufgelöst. Normalerweise gilt diese Empfehlung vor allem für Selbstständige und Unternehmer, aber auch Angestellte können die Leasing Sonderzahlung als Werbungskosten ausweisen. Allerdings muss hier beachtet werden, dass zwischen privater und beruflicher Nutzung unterschieden wird und nur der Anteil der Leasingsonderzahlung steuerlich geltend gemacht werden kann, der als gewerblicher Nutzungsanteil ermittelt wurde. Wenn das Fahrzeug im Jahr der Anschaffung ausschließlich für betriebliche Fahrten genutzt wird, dann kann die Leasing Sonderzahlung komplett angesetzt werden. Als Dokumentation und Nachweis muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Fazit für die Leasingsonderzahlung

Lohnend ist aufgrund dieser steuerrechtlichen Regelung natürlich die Anschaffung des Leasing-Wagens am Ende des Jahres. So wird durch die hohe Leasing Sonderzahlung das zu versteuernde Einkommen geschmälert. Trotz diese Steuerersparnisse sollte aber jeder Unternehmer, Selbstständige, oder auch Angestellte überlegen und sorgfältig kalkulieren, ob seine Liquiditätsplanung eine hohe Ausgabe für Leasingsonderzahlungen verschmerzen kann. Sonst kann der vermeintliche Steuertipp schnell zu einem Engpass bei flüssigen Geldmitteln führen.

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de