Videoüberwachung wichtiger denn je
Einbruch und Diebstahl nehmen zu. Die Polizei ist vollkommen überfordert. Immer weniger Straftaten werden aufgeklärt und verschwinden ungelöst im Archiv. Bürger und Firmen sind daher gezwungen, sich selbst zu schützen oder private Wach- und Sicherheitsdienste zu beauftragen. Die Videoüberwachung ist dabei ein wichtiger Ansatzpunkt. Hierbei muss die Lösung zur Videoüberwachung aber passend sein und vor allem individuell auf die Räumlichkeiten und den Zweck angepasst werden. Mittlerweile gibt es dazu eine Vielfalt an unterschiedlichen Ansatzpunkten. Diese reichen von kostengünstigen Einsatzmöglichkeiten bis hin zu erstklassigen und sehr flexiblen technischen Innovationen.
Durch einen intelligenten Einsatz von Überwachung in Kombination mit WLAN Anbindung kann das Objekt bzw. die überwachte Fläche von jedem Ort, 24 Stunden am Tag eingesehen werden. Die Aufzeichnung kann ebenfalls virtuell in die Cloud verlagert werden. Vor der Selbstmontage können wir jedoch nur abraten. Videoüberwachungssysteme sollten immer nur durch einen Fachmann installiert werden. Nur so können die Überwachungsgeräte den Anforderungen entsprechen. Und nur so gibt es später keine Probleme mit den Versicherungen.
Problematisch ist allerdings der hohe Datenschutz in Deutschland, der schon oft kritisiert wurde. Auf der einen Seite wird das Polizeipersonal fahrlässig abgebaut und ist heute kaum noch einsatzbereit. Auf der anderen Seite wird der Datenschutz immer weiter erhöht, was die konsequente Videoüberwachung deutlich erschwert.
Datenschutz vs. Überwachung
Wer sein Grundstück und Eigentum überwachen möchte, kann dieses jederzeit, sofern er dabei den Datenschutz beachtet. Und dieser hat es in sich. Nach dem Datenschutz hat jeder das Recht auf sein eigenes Bild und dessen Verwendung. Eine verdeckte Videoüberwachung ist daher in den meisten Fällen nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen nur am Arbeitsplatz, wenn ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt.
Für die Überwachung gilt immer die Verhältnismäßigkeit. Hier reicht zunächst das Hausrecht. Allerdings gelten für die Überwachung auf dem eigenen Grundstück strenge Regeln, die zu beachten sind. So dürfen die öffentlichen Bereiche vor der Eingangstür nicht überwacht werden. Befinden sich in dem überwachten Haus noch andere Parteien, ist eine Zustimmung erforderlich. Hinweisschilder müssen deutlich erkennbar sein. Bevor der überwachte Bereich betreten wird, muss ein Hinweisschild gut erkennbar auf die Videoüberwachung hinweisen. Die Aufzeichnungen dürfen nur einem konkreten Zweck dienen und müssen nach der Erfüllung unverzüglich gelöscht werden.
Türspion mit Video verboten
In einem Mietshaus darf in der Regel keine Videoüberwachung erfolgen. Das gilt übrigens auch für Türspione mit Videoaufzeichnungsfunktion. Diese sind verboten, wenn dabei die Beobachtung von fremden Haustüren möglich ist. Gleichzeitig darf natürlich auch nicht die öffentliche Straße vor dem Haus überwacht werden. Generell zeigt sich also ein großes Problem bei der gezielten Absicherung. Da bei einem Verstoß hohe Geldstrafen drohen können, ist es nicht nur Ratsam den Fachmann für die Installation zu beauftragen, sondern auch um den Datenschutz einzuhalten.
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