Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung
Experten aller Lager sind sich einig. Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Diese darf in keinem Haushalt fehlen. Dennoch ist oft unklar, wann die Privathaftpflichtversicherung eigentlich bezahlt. Zunächst gilt vor der Unterschrift daher immer ein Blick in die beiliegenden Versicherungsbedingungen. Besonders zu dem Punkt der ausgeschlossenen Zahlungen in der Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung kann vor existenzbedrohlichen Schadensersatzforderungen schützen. Aber nicht bei jedem Schaden.
Privathaftpflichtversicherung – Was ist Schadensersatz
Zunächst einmal leistet die Privathaftpflichtversicherung kein Schadensersatz, wenn vorsätzlich oder gar fahrlässig gehandelt wurde. Das gilt auch, wenn widerrechtlich ein Schaden entstanden ist. Dieses wird deutlich durch den § 823 Abs. im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) formuliert.
So zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen. Dabei ist vor allem der vereinbarte Deckungsbetrag wichtig. Bis zu diesem leistet die Privathaftpflichtversicherung maximal. Experten empfehlen daher immer eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich sogar für 10 Millionen Euro entscheiden. Bestehen nun Zweifel an möglichen Forderungen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Abwehr. Dabei wird von einem passiven Rechtsschutz gesprochen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt dabei die anfallenden Prozess- und Rechtsanwaltskosten und führt in Namen des Versicherungsnehmers den Prozess.
Privathaftpflichtversicherung – weltweit
Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung gelten weltweit. Allerdings nur dann, wenn Sie sich nicht länger als 12 Monate im Ausland befinden. Mit Zusatzoptionen kann diese Zeit aber auch auf 3 oder zum Beispiel 5 Jahre erweitert werden.
Bei Haustieren
Bei Haustieren zahlt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht. Eine Ausnahme hier sind Katzen, die meistens in der Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert sind. Anders ist das jedoch bei Hunden und Pferden, wie uns der Finanzgeber berichtete. Hier muss eine externe Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden oder teilweise ist es auch möglich die bestehende Privathaftpflichtversicherung gegen Aufpreis entsprechend zu erweitern. Genaueres kann dabei in den AGb der jeweiligen Versicherungen eingesehen werden.
Hier wird nicht gezahlt
Bei allen Arten von Gefälligkeitsdienstleistungen zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden grundsätzlich nicht. Wenn der Versicherungsnehmer beim Umzug eines Freundes versehentlich den neuen Fernseher fallen lässt, springt die Privathaftpflichtversicherung dafür nicht ein. Auch der Gesetzgeber sagt hier eindeutig: Das Gefälligkeitsschäden nicht ersetzt werden müssen. Ihr Bekannter hätte also so oder so keinen Anspruch gegen Sie.
Wenn Sie zum Beispiel etwas in der Mietwohnung beschädigen, leistet die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Es sei denn, dieser Punkt ist in den Leistungsbedingungen eingefügt worden (unbedingt kontrollieren). Dabei sollten die Mietschäden mindestens bis 500.000 Euro abgesichert sein.
Ist Ihr Eigentum von jemandem beschädigt worden, der über keine Versicherung verfügt, springt Ihre Privathaftpflichtversicherung nur dann ein, wenn eine Ausfalldeckung vereinbart wurde. Ansonsten bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Weitere Punkte in der Privathaftpflichtversicherung
Eine heutige Privathaftpflichtversicherung sollte auch über Internetschäden versichert sein. Denn bei der Übermittlung von elektronischen Daten ist immer ein Risiko enthalten, das zu einer Haftung führen kann. Grundsätzlich sollten Sie vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung die einzelnen Leistungen sehr genau vergleichen. Der Blick sollte also nicht nur auf den Preis fallen. Denn was bringt Ihnen ein günstiger Preis, wenn wichtige Leistungen fehlen?
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