Weiterbildung im Beruf

Für viele Arbeitnehmer wird die Weiterbildung im Beruf immer wichtiger. Chefs achten zudem vermehrt darauf. Dieser Druck ist zugleich auch eine Chance für jeden Arbeitnehmer. Das Berufsleben wandelt sich heute in einer solchen Eile, das erworbene Kenntnisse von damals bereits nach einigen Jahren schon veraltet sein können. Die Weiterbildung im Beruf wird dann zwar nicht zu Pflicht, aber sie dient dazu, um weiterhin die eigene Karriere am Laufen halten zu können. Wer langfristig auf einem hohen Niveau arbeiten möchte, wird also nicht darum herum kommen. Für den Arbeitgeber ist das ebenfalls ein zusätzliche Plus, immerhin können Arbeitnehmer die neu erworbenen Fähigkeiten in das Unternehmen miteinbringen. So erklärt es sich leicht, warum viele Chefs für die Weiterbildung im Beruf auch finanzielle Unterstützung in den Raum stellen. Immerhin kann die weitere Bildung schnell einige Tausend Euro betragen. Die Kosten für die Weiterbildung im Beruf können sich Arbeitnehmer immer öfters teilweise beim Chef zurückholen, aber auch über die Steuer. Die Ausgaben sind dabei meistens in voller Höhe direkt von den Werbungskosten abziehbar.

Weiterbildung im Beruf – Arbeitgeber hilft

Mittlerweile gehört es zum guten Ton, dass der Arbeitgeber bei der Weiterbildung im Beruf behilflich ist. Dabei ist es nicht mehr relevant, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt. Sinnvoll ist das gemeinsame Gespräch, bei dem Sie als Arbeitnehmer die Vorzüge herausstellen sollten. Jede Weiterbildung im Beruf kommt letztendlich auch der Firma zugute. Neues Wissen, neue Fähigkeiten können in den Job eingebracht werden. Also klare Argumente, warum sich Arbeitgeber an der Weiterbildung im Beruf finanziell beteiligen sollten. Dabei kann sich die Unterstützung sowohl auf ein finanzielles Engagement beziehen oder einfach freie Tage, die gewährt werden. Ebenso aus einer Kombination von beidem.

Je nach Höhe der Beihilfen, kann der Arbeitgeber aber auch konkrete Forderungen damit verbunden. Wer für die Weiterbildung im Beruf die finanzielle Hilfe des Chefs in Anspruch nimmt, muss unter Umständen damit rechnen, auch eine Verpflichtung im Gegenzug dafür einzugehen. Viele Arbeitgeber wünschen dann eine Erklärung, dass bei einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb, ein Teil der Kosten zurückgezahlt werden müssen.

Darlehen vom Arbeitgeber

Eine andere Variante kann aber auch darin bestehen, das Ihnen der Arbeitgeber für die Weiterbildung im Beruf ein zinsloses Darlehen gewährt. Eine ebenfalls gerne genutzte Methode, um die oft hohen Kosten zu finanzieren. Das Darlehen für die Weiterbildung im Beruf kann dann einfach in fortlaufenden Raten zurückgezahlt werden.

Bezahlter Urlaub ist eine weitere Möglichkeit, um sich konsequent auf die Weiterbildung im Beruf einstellen zu können. Welches die besten Alternativen für Sie persönlich dabei sind, sollten Sie vor dem Gespräch mit dem Vorgesetzten in aller Ruhe überdenken. In einigen Bundesländern gibt es sogar auf Antrag einen sogenannten Bildungsurlaub. Dieser kann für die Weiterbildung im Beruf in Anspruch genommen werden. In der Regel stehen dafür bis zu 5 Tage bezahlter Urlaub zur Verfügung. Vorausgesetzt, bei der Weiterbildung im Beruf handelt es sich um eine zertifizierte Fortbildung.

Bildungsprämie nutzen

Zu guter letzter gibt es auch noch die Bildungsprämie, die für die Weiterbildung im Beruf genutzt werden kann. Die Bildungsprämie wird gewährt, wenn das Jahresbruttoeinkommen maximal bis zu 20.000 Euro (Verheiratete bis zu 40.000 Euro) beträgt. Der Staat beteiligt sich dann mit der Bildungsprämie bis zur Hälfte der Kosten, maximal jedoch bis zu 500 Euro. Damit ist die Bildungsprämie eine weitere durchaus nützliche Hilfe, die auch als Kombination zu den anderen Punkten in Anspruch genommen werden kann.

[Bild: Lindas Fotowelt  / pixelio.de]