Bislang sind Kleinwindräder eher selten und werden überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich genutzt. Im Vordergrund steht dabei zumeist die Selbstversorgung. Die Gewinnerzielung ist dabei nicht der erste Maßstab. In der Bundesrepublik lassen sich solche Kleinwindräder bereits vereinzelt vorfinden. Umfragen ergaben dabei fast immer eine Zufriedenheit der Betreiber. Für den Laien sind die Unterschiede nicht immer sofort erkennbar. Als Kleinwindkraftanlage werden Anlagen bezeichnet, die eine Höhe unter 50 Metern aufweisen. Dabei ist die Rotorfläche kleiner als 20 m und die Leistung jeweils unter 100 kW. Dennoch gibt es auch hier enorme genehmigungsrechtliche Auflagen für die Installation und den Betrieb. Nur bei Kleinwindrädern unter einer Höhe von 10 Metern kann es zu einer verfahrensfreien Genehmigung kommen.
Das Kleinwindrad ist besonders in den USA beliebt. Aber auch immer öfters bei uns zu sehen.
Die Probleme
Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Regelung. Jedes Bundesland hat sein eigenes Genehmigungsverfahren mit dem zugehörigen Landesbauordnungsrecht. Das macht die Inbetriebnahme oft besonders schwer. Hinzu kommt erschwerend der ausufernde Naturschutz. Der Landschafts- und Naturschutz gilt mittlerweile als das größte Hindernis beim Antragsverfahren. Für den Antragsteller ergeben sich dadurch unnötig lange Laufzeiten und auch Kosten.
Die Nutzung der Kleinwindräder befindet sich derzeit fast ausschließlich im landwirtschaftlichen Bereich. Besonders dann, wenn die Anlage mit einer freien Windströmung in der direkten Nähe des Betriebes installiert werden kann. Voraussetzung dafür sind ebenfalls Abstandsflächen, die sowohl dem Lärm- als auch Naturschutz Rechnung tragen.
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