Auszug aus der Mietwohnung

Für die meisten beginnt mit dem Auszug aus der alten Mietwohnung ein neuer Lebensabschnitt. Die Vorfreude wiegt groß, eine neue Wohnung oder gar ein Haus wird bezogen. Besonders in Zeiten, wo der Bedarf an Wohnraum höher ist, als das eigentliche Angebot.

Bei der Abgabe der alten Mietwohnung sollten einige Punkte beachtet werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Viele Vermieter nutzen die Wohnungsrückgabe häufig sehr gerne, um die Wände gestrichen oder auch das Parkett noch einmal geschliffen zu bekommen. Dabei sind Sie als Mieter nicht in jedem Fall dazu verpflichtet.

Wohnungsrückgabe so, wie damals übernommen …

Generell muss beim Auszug die Wohnung so zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurde. Das bedeutet auch, dass alles, was zusätzlich angebracht wurde, entfernt werden muss. Dazu zählt auch die Einbauküche. Viele Mieter suchen gerne nach einem Nachmieter, in der Hoffnung, dass dieser die Einbauküche übernimmt, setzen dabei sogar gerne den Interessenten unter Druck. Dieser muss sich aber darauf nicht einlassen und kann sich direkt an den Vermieter wenden. Generell gilt, dass alles vor der Übergabe wieder ausgebaut werden muss, eben auch die Einbauküche. Es sei denn, es wurde mit dem Vermieter zuvor etwas anderes –schriftlich- vereint. Eine Einbauküche könnte der Mieter dem Vermieter beispielshaft sogar verkaufen.

Mietwohnung besenrein zu übergeben

Das Besenrein führt immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Dabei sind die Auffassung zwischen Mieter und Vermieter sehr unterschiedlich. Nach der rechtlichen Interpretation bedeutet das aber nur, dass die Wohnung leer und sauber übergeben werden muss.

Dazu gehört:

  • Staubsaugen, Böden einmal fegen
  • Spinnweben sollten entfernt werden
  • Saubere Fenster
  • Herd sollte sauber sein
  • Toilette sollte sauber sein

Interessant ist dabei aber, dass die rechtliche Auslegung kein gründliches Putzen beinhaltet. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, die Wohnung glänzend zu übergeben. Das führt häufig dazu, dass der Vermieter nicht so genau hinsieht und kleinere Mängel unentdeckt bleiben.

Nun kann es aber sein, dass weitere Zusätze im Mietvertrag vereinbart wurden. Sind diese für den Mieter zumutbar, muss er sich daran halten und diese Punkte erfüllen. Das kann zum Beispiel eine Renovierungspflicht umfassen, die vom Vermieter auf den Mieter umgewälzt wurde. In diesem Fall müssen unter Umständen auch noch einmal die Wände neu gestrichen werden. Das gilt insbesondere aber auch dann, wenn in der Wohnung die Wände vom Mieter farbig gestrichen wurden. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Wände vor Übergabe hell zu streichen.

Wohnungsübergabeprotokoll

Mit dem Auszug sollte auch ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. Eine gesetzliche Notwendigkeit gibt s dafür aber nicht. Allerdings kann es vor späteren Rechtsstreitigkeiten schützen. Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll zeichnet den genauen Zustand der Wohnung bei Übergabe und ist gerichtlich auch als Beweis anerkannt. Das Wohnungsübergabeprotokoll schafft für beide Seiten eine Rechtssicherheit. Auf welche Punkte dabei genau geachtet werden sollte, erfahren Sie im VEXCASH Blog Wohnen , wo eine detaillierte Auflistung und Beschreibung dazu zu entnehmen ist. Der Aufwand ist gering. Das Übergabeprotokoll gibt es im Handel als Vordruck zu kaufen oder kann auch einfach aus dem Internet heruntergeladen werden.

Generell wird dazu geraten, bereits mit Einzug ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. So sind eventuelle Schäden schriftlich fixiert und können später beim Auszug dem Mieter nicht mehr zu Lasten gelegt werden.

Die Terminvereinbarung für die Übergabe

Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte einige Tage zuvor festgelegt werden. Im Grunde empfiehlt sich ein Zeitpunkt tagsüber zu wählen. Lampen oder Strom sind meistens nicht mehr vorhanden, so dass gegen Abend vieles übersehen werden kann. Der Mieter muss keinesfalls persönlich erscheinen, er kann auf Wunsch auch einen Vertreter senden. Das gleiche Recht steht dem Vermieter zu.

Mieter sollten unbedingt beachten, dass der vereinbarte Termin als rechtlich verbindlich gilt. Wird dieser nicht eingehalten, kann das möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen führen.

Vermieter lässt sich auf keinen Termin ein

Gelegentlich kann das vorkommen. Allerdings gibt es dazu einen einfachen Trick. So kann der Mieter dem Vermieter einen Termin anbieten. Dieser gilt dann als Übergabe, selbst dann, wenn die andere Partei nicht erschienen ist.

Die Schlüsselübergabe

Der Mieter ist am Ende verpflichtet, alle Schlüssel zurückzugeben. Sollte ein Schlüssel fehlen, muss er nachweisen, dass niemand damit einbrechen könnte. Im Zweifel muss die Schließanlage ausgetauscht werden. Das einfach hinterlassen im Briefkasten reicht übrigens nicht aus.

Tipp für die neue Wohnung

Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, raten wir dazu, das Zylinderschloss auszutauschen. In der Regel haben die meisten Mietwohnungen nur einfache Zylinderschlösser. Damit kann zu einem die Sicherheit erhöht werden und zum anderen wird so sicher gestellt, das der Vormieter oder gar der Vermieter keinen Zugang zur Wohnung mehr hat. Ein gutes Zylinderschloss kostet zwischen 50 – 100 Euro und kann in der Regel in nur wenigen Minuten selbst eingebaut werden.
Übrigens ist es möglich, den Umzug von der Steuer absetzen zu können. Das geht vor allem dann, wenn ein beruflich bedingter Umzug dem Finanzamt nachgewiesen werden kann.